Ambulante Eingliederungshilfe

Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist der Wunsch nach einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben umso größer. Wir wissen das, und auch, dass dazu soziale Kontakte und das Ausüben eines Berufes oder einer beruflichen Tätigkeit gehören.Über die Ambulante Eingliederungshilfe und der Unterstützung unsererseits gelingt der Weg mitten rein zurück in die Gesellschaft! Informieren Sie sich bei uns!

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer längeren erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten. Diese Beeinträchtigungen müssen länger als sechs Monate bestehen und mit einer genauen Diagnose vom Facharzt belegt werden. Die Kosten für die Eingliederungshilfe werden über die Sozialleistungen des SGB XII erstattet und müssen dort beantragt werden. Die Eingliederungshilfe wird so lange gewährt, bis die Ziele der Eingliederungsmaßnahme erfüllt sind.