Besuchsregelungen in GLG-Pflegeeinrichtungen

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in Brandenburg und Berlin werden die Besuchsregelungen in den Pflegeeinrichtungen der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit wieder angepasst. Ab sofort ist der Besuch pro Bewohner auf eine Person pro Tag begrenzt. In den Einrichtungen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Kontaktdaten aller Besucher werden für den Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt, um bei Bedarf mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Bei jedem Besuch erfolgt eine Befragung und persönliche Erklärung der Angehörigen zu Symptomen und letzten Aufenthalten in Risikogebieten. Der Besuch ist ausschließlich in den Bewohnerzimmern möglich, die Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume sind den Bewohnern und dem Personal vorbehalten. Zur besseren Koordination und Steuerung von Besucherströmen wird darum gebeten, von spontanen Besuchen abzusehen und Besuche im Vorfeld telefonisch anzumelden. Besucher mit erkältungsähnlichen Symptomen erhalten generell aus Sicherheitsgründen keinen Zutritt zu den Pflegeeinrichtungen. Die festgelegte Regelung findet Anwendung in den Pflege- und Beatmungseinrichtungen am Pflegecampus Angermünde, im Westend-Center in Eberswalde und in der Eberswalder Robert-Koch-Straße.