GLG-Geschäftsführerin trifft Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Für die bestmögliche Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum
Mitte Juli wird Dr. Steffi Miroslau, medizinische Geschäftsführerin der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit, in Vertretung der brandenburgischen Gesundheitsministerin Britta Müller, an einem Termin mit der neuen deutschen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken teilnehmen. Es sollen konstruktive Gespräche über mögliche Verbesserungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geführt werden, insbesondere zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung in ländlichen Regionen.
„Es ist unser gemeinsames Anliegen, eine verlässliche und zugängliche Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, unabhängig davon, ob sie in städtischen oder ländlichen Gebieten leben“, beschreibt Dr. Steffi Miroslau vor ihrem Treffen mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihren Auftrag. Nach Ansicht des Brandenburger Gesundheitsministeriums werden im aktuellen Gesetzestext des KHVVG einige Strukturen in den Flächenländern nicht vollumfänglich berücksichtigt. Es besteht weiterhin Gesprächsbedarf, weshalb Britta Müller, Gesundheitsministerin Brandenburgs, Dr. Steffi Miroslau als ihre Vertreterin zum Termin mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gebeten hat. Die GLG-Geschäftsführerin betont: „Ich freue mich auf den Dialog mit der Bundesministerin, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, die den spezifischen Herausforderungen in Flächenländern gerecht werden.“
Die Rolle der Leistungsgruppen im KHVVG
Dr. Steffi Miroslau war im Frühjahr von der Deutschen Krankenhausgesellschaft als eine von zwei Brandenburger Vertreterinnen in einen Sonderausschuss zur Ausgestaltung der sogenannten Leistungsgruppen berufen worden. Zur Erklärung: Im neuen KHVVG werden alle Krankenhausleistungen in Leistungsgruppen einsortiert. Ziel ist es, bundesweit definierte medizinische Leistungsbereiche zu bündeln und die Krankenhausplanung nicht mehr nach der Bettenanzahl, sondern nach diesen Leistungsgruppen auszurichten. Für jede Gruppe werden detaillierte Qualitätskriterien festgelegt, die Krankenhausträger erfüllen müssen, möchten sie diese Leistung anbieten. So sollen die Qualität der stationären Versorgung gesteigert, die Patientensicherheit erhöht und eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung ermöglicht werden.
„In einer Großstadt wie Berlin oder einem Ballungsraum wie Nordrhein-Westfalen, wo unzählige Krankenhäuser auf engem Raum gebündelt sind, ist es leicht, die Leistungen zu verteilen, ohne dass Patientinnen oder Patienten davon spürbare Nachteile haben“, erklärt Dr. Steffi Miroslau und ergänzt: „In Brandenburg und Niedersachsen bedeutet der aktuelle Gesetzesentwurf aber, dass allein die Grundversorgung vor Ort nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann, wenn Leistungen auf mehrere Häuser verteilt werden. In der Fläche liegen die Häuser zu weit auseinander.“
Brandenburgs Perspektive einbringen
Ihre Rolle im Sonderausschuss ermöglicht es ihr, die Erfahrungen und Perspektiven Brandenburgs aktiv in die bundesweite Diskussion einzubringen. Seit vielen Jahren betreibt Dr. Steffi Miroslau einen stetigen Austausch mit dem Gesundheitsministerium sowie mit zahlreichen Trägern und Akteuren in Brandenburg. Sie ist überzeugt: „Nur gemeinsam können wir innovative und tragfähige Konzepte für die zukünftige Krankenhauslandschaft entwickeln. Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Krankenhäusern ermöglichen, ihre wichtige Rolle in der regionalen Versorgung auch zukünftig optimal auszufüllen.“