Staatssekretärin Dr. Haase besucht neue Station für den Maßregelvollzug in Eberswalde

Pre-Opening des Haus 29 am GLG Martin Gropius Krankenhaus

 

20 dringend benötigte neue Therapieplätze für die angespannte Belegungssituation im Brandenburger Maßregelvollzug geschaffen: Gesundheitsstaatssekretärin Dr. Friederike Haase hat am heutigen Freitag eine neue Station an der Klinik für forensische Psychiatrie des GLG Martin Gropius Krankenhauses in Eberswalde (Barnim) symbolisch vor der beginnenden Sommerpause eröffnet. Der Standort Eberswalde ist eine von zwei Maßregelvollzugskliniken im Land Brandenburg. Die halboffene Station im denkmalgerecht sanierten Haus 29 auf dem Klinikgelände wurde vom Gesundheitsministerium mit rund zehn Millionen Euro gefördert.

Gesundheitsstaatssekretärin Dr. Friederike Haase: „Mit der neuen Station tun wir als Landesregierung aktiv etwas gegen die Überbelegung im Brandenburger Maßregelvollzug und sorgen für neue, moderne Therapieplätze. Psychisch erkrankte Menschen – auch solche, die aufgrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind – haben Anspruch auf die bestmögliche therapeutische Versorgung. Nur dann kann auch eine Resozialisierung erfolgreich sein. Die neue, halboffene Station steht beispielhaft dafür, wie der Maßregelvollzug im Land Brandenburg zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Ich danke allen an der Umsetzung Beteiligten für ihr Engagement!“

Sylvia Markl, Verwaltungsdirektorin des gesamten GLG Martin Gropius Krankenhauses in Eberswalde: „Für den Chefarzt Herrn Thomas Loos verwirklicht sich heute ein lang ersehnter Traum. Mit dieser Station 9 gehen wir in naher Zukunft den nächsten Schritt im Rahmen unseres Resozialisierungskonzepts. Unser Ziel war es Räumlichkeiten zu schaffen, die den Therapiebedürfnissen von psychiatrischen Patienten entsprechen. Für mich persönlich ist der heutige 10.07. ein besonderer Tag. Denn heute können wir Ihnen die positiven Ergebnisse aus langen Planungsterminen und noch mehr Abstimmungsrunden präsentieren. Unsere Planungs-, Bau- und Umsetzungsteams haben viele Lösungen gefunden, so dass wir Ihnen heute unser Haus 29 präsentieren können.“ 

Bei einer halboffenen Station im Maßregelvollzug handelt es sich um eine Einrichtung außerhalb des gesicherten, stationären Bereichs. Die Patienten hier haben die erste Phase der Erprobung erfolgreich bestanden und benötigen den gesicherten Bereich für die weitere Resozialisierungsphase nicht mehr. Ihre Erprobung kann nun im Rahmen der halboffenen Station fortgeführt werden. Unter kontrollierten Bedingungen wird hier eine Integration in die Gesellschaft weiterhin erprobt. Die Station hat den Charakter einer Wohngruppe, bei der die Patientinnen und Patienten in Einzelzimmern leben und sich zum Teil selbst versorgen, um sich auf das Leben nach ihrer Entlassung vorzubereiten. Dabei werden sie von Mitarbeitenden eines multi-professionellen Teams unterstützt, die zugleich sicherstellen, dass die geltenden Regeln konsequent eingehalten werden. 

Eine Unterbringung in einer halboffenen Station stellt die nächste Phase vor der Entlassung dar. Die Patientinnen und Patienten befinden sich bereits in der beruflichen Ausbildung und gehen einer Beschäftigung nach. Diese Form der Unterbringung im Maßregelvollzug ermöglicht es den Behandelnden, problematisches alltagsspezifisches Verhalten von Patientinnen und Patienten besser einschätzen und eine Resozialisierung enger begleiten zu können. 

Hintergrund

Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder. Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG).

In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken: die forensischen Kliniken in Eberswalde und Brandenburg/Havel. Die Fachaufsicht hat das Gesundheitsministerium inne.

Die Aufsichtsbehörden des Landes Brandenburg üben gemäß § 43 BbgPsychKG die staatliche Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Brandenburg aus. Das Land Brandenburg ist weiterhin Kostenträger des Maßregelvollzugs und vereinbart mit den Trägern die Höhe der Vergütung.

In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Menschen untergebracht, die eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch

  • im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben, wenn von ihnen weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind (§ 63 StGB) oder
  • infolge einer Alkohol- oder Drogensucht begangen haben, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihrer Krankheit erhebliche rechtswidrige Taten begehen werden (§ 64 StGB).

Im Jahr 2026 wurden bislang 27 Personen neu in den Maßregelvollzug aufgenommen, 17 Untergebrachte wurden entlassen (Stand 30.06.2026).

Der Maßregelvollzug im Land Brandenburg verfügt aktuell über eine Kapazität von 283 Plätzen, mit 152 Plätzen im geschlossenen Bereich entfallen die meisten davon auf die Einrichtung in Eberswalde. Die durchschnittliche Belegung lag bisher in diesem Jahr bei 267 Personen in der geschlossenen und 30 Personen in der offenen Unterbringung, also 297 insgesamt.

- Erschienen am 10.07.2026 - Pressemitteilung 069/2026 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)

Foto: GLG/ Kurzawa