Richtfest am GLG Martin Gropius Krankenhaus Eberswalde

Ein Meilenstein für die forensische Psychiatrie in Brandenburg

 

Am 03. Juli fand im GLG Martin Gropius Krankenhaus Eberswalde das Richtfest für die umfassende Sanierung des ehemaligen Schwesternwohnheims statt. Das seit 30 Jahren leerstehende Gebäude wird zu einer modernen offenen Station für den Maß­regelvollzug umgebaut und schafft rund 20 zusätzliche Plätze sowie verbesserte Therapiemöglichkeiten. Das Land Brandenburg fördert das Bauprojekt mit rund 10,2 Millionen Euro. Die Feierlichkeiten zum Richtfest zogen zahlreiche Gäste an, darunter der Barnimer Landrat Daniel Kurth sowie Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl.

 

Mit Scherbensplittern, die Schützen sollen vor Gewitter, übergaben die Zimmermänner traditionell das frisch eingedeckte, ehemalige Schwesternwohnheim am GLG Martin Gro­pius Krankenhaus beim Richtfest. Aus dem kernsanierten und noch in Planen gehüllten Ge­bäude entsteht eine weitere Einrichtung des Maßregelvollzuges. Gesundheitsstaatssekre­tär Patrick Wahl betonte die zukunftsweisende Rolle des Neubaus und erklärte, dass das Haus 29 beispielhaft dafür stehe, wie sich die Landesregierung den Maßregelvollzug der Zukunft vorstelle. Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchter­krankung straffällig geworden sind, gehe es nicht nur um die bestmögliche therapeutische Versorgung, sondern auch um ihre Resozialisierung in die Gesellschaft. „Dafür braucht es moderne Einrichtungen, die Maßnahmen der Forensik, der Allgemeinpsychiatrie und der Eingliederungshilfe eng miteinander verzahnen und so für optimale Therapiebedingungen sorgen“, so Patrick Wahl, der die neue offene Station als „deutlich sichtbares Zeichen für die Verbesserung der Bedingungen für psychisch kranke, straffällig gewordene Menschen“ hervorhob.

 

Sylvia Markl, Verwaltungsdirektorin des Martin Gropius Krankenhauses Eberswalde und der Klinik für forensische Psychiatrie, verwies auf ein ereignisreiches Jahr 2025, in dem das Kran­kenhaus sein 160-jähriges Bestehen feiert und als „Attraktiver Arbeitgeber“ zertifiziert wur­de. Sie bezeichnete die neue Offene Station als „Traum“, der für den Chefarzt Thomas Loos und die ehemalige Chefärztin Manuela Stroske in Erfüllung gehe und bereits erfolgreich erprobt werde. Sylvia Markl bedankte sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern: „Sie sind es, die in Summe ihrer Tätigkeiten und ihres Engagements den Behandlungserfolg – täglich – sicherstellen.“ Ihr Dank galt auch dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie dem Landesamt für Versorgung, Arbeit und Soziales für deren „konstruktive Zusammenarbeit“.

 

Daniel Kurth, Landrat Barnim und Aufsichtsratsvorsitzender der GLG, lobte die terminge­rechte Fertigstellung des Rohbaus und dankte besonders den beteiligten Handwerkern. Er unterstrich die Bedeutung des Projekts als „Statement für den Standort“ und sprach direkt zu den anwesenden Beschäftigten der GLG. Er versicherte, dass er im Aufsichtsrat die bes­te Lösung für die Gesundheitsversorgung für den Barnim und auch die Uckermark finden möchte und betonte: „Glauben Sie nicht alles was in den Zeitungen steht!“ Er wies darauf, das sich der Aufsichtsrat auf eine gemeinsame Kommunikation geeinigt habe und nun das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Gutachtens warte. Nachdem auch Dr. Steffi Miros­lau, Geschäftsführerin der GLG, als Dank einige Worte an die Anwesenden richtete, lud das Gropius Krankenhaus alle Gäste zum gemeinsamen Grillen und Ausklang ein.

 

In der neue offene Station, deren Fertigstellung für das Frühjahr 2026 geplant ist, erhalten Patientinnen und Patienten unter kontrollierten Bedingungen mehr Freiheiten, um eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erproben. Der Maßregelvollzug ist eine staatli­che Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder. Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgi­sche Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG).

 

In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken: die forensischen Kliniken in Ebers­walde und Brandenburg/Havel. Die Fachaufsicht hat das Gesundheitsministerium inne. Die Aufsichtsbehörden des Landes Brandenburg üben gemäß § 43 BbgPsychKG die staatliche Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Brandenburg aus. Das Land Branden­burg ist weiterhin Kostenträger des Maßregelvollzugs und vereinbart mit den Trägern die Höhe der Vergütung.

In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Menschen untergebracht, die eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch:

  • im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben, wenn von ihnen weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind (§ 63 StGB) oder
  • infolge einer Alkohol- oder Drogensucht begangen haben, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihrer Krankheit erhebliche rechtswidrige Taten begehen werden (§ 64StGB).