Pflegekompass
Es kann Partner, ein Eltern- oder Großelternteil, die Schwiegermutter, den Schwiegervater, das Kind oder einen selbst treffen: Pflegebedürftigkeit. Plötzlich braucht man selbst oder jemand, der einem nahe steht Hilfe und Zuwendung in zahlreichen Situationen. Und dann? Unerwartet oder auch über längere Zeit zunehmend ergeben sich Anforderungen, die bewältigt werden müssen – und die mit vielen Fragen und auch Ängsten verbunden sind.
Überblick dank GLG-Sonderheft
Die GLG kennt aus der täglichen Arbeit von rund 1.500 Pflegekräften und Experten die Unsicherheiten und offenen Fragen, die mit einer Pflegebedürftigkeit verbunden sind. Aus diesem Grund haben wir für Sie ein GLG-Sonderheft erarbeitet, das Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema gibt, das kompakt Hintergründe beleuchtet und vor allem Ansprechpartner in der Region auflistet.
Das GLG-Sonderheft ist hier als Download verfügbar.
Außerdem kann die gedruckte Broschüre in Kürze per E-Mail bei Nick Kurzawa, Leiter des Teams GLG-Öffentlichkeitsarbeit, bestellt werden.
Kürzer & kompakter hier informiert
Einige Informationen aus dem GLG-Sonderheft haben wir auf dieser Seite noch einmal zusammengefasst.
In den Pflegestützpunkten Barnim und Uckermark
werden Ratsuchende zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit unabhängig und kostenfrei informiert.
Ausnahme Privatversicherte: Für Privatversicherte erfolgt die Beratung über die compass private pflegeberatung GmbH, die kostenfrei und bundesweit unter 0800 101 88 00 erreichbar ist und sowohl telefonisch, per Video als auch persönlich vor Ort (z.B. zu Hause) berät.
Pflegestützpunkt Barnim
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Pflegeberater: Tel. 03334 214-1140
Sozialberater: Tel. 03334 214-1141
Sprechzeiten: Dienstag von 9 -18 Uhr, Donnerstag von 9-16 Uhr
Mehr Informationen im Flyer oder auf der Webseite des Pflegestützpunkts.
Pflegestützpunkt Uckermark
Prenzlau: Stettiner Straße 21
Tel. 03984 701549.
Schwedt: Berliner Straße 127b (Nordcenter)
Pflegeberatung: Tel. 03332 2578014
Sozialberatung: Tel. 03332 2578016
Templin: Robert-Koch-Str. (Sana Krankenhaus),
Pflegeberatung: Tel. 03987 42437
Sozialberatung: Tel. 03987 42435Mehr Informationen im Flyer oder auch auf der Webseite des Pflegestützpunkts.
Aktuell gültige Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad (siehe Seite 39 im GLG-Ratgeber „Pflegekompass“)
Das Pflegegeld in den Landkreisen Barnim und Uckermark entspricht den bundesweiten Sätzen der Pflegeversicherung und hängt vom Pflegegrad ab.
Ab Pflegegrad 2 gibt es 347 €,
bei Pflegegrad 3 sind es 599 €,
bei Pflegegrad 4 sind es 800 € und
bei Pflegegrad 5 sind es 990 € monatlich.
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 €.
Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben auch 2026 unverändert, da für 2026 keine Dynamisierung vorgesehen wurde.
