Haushaltsnahe DienstleistungenUnterstützung im Haushalt

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Der Anspruch auf die sogenannten Betreuungsleistungen ist in § 45a SGB XI gesetzlich verankert. Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  1. Angebote,
    in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
     
  2. Angebote,
    die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
     
  3. Angebote,
    die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Neben der Zweckgebundenheit gibt es weitere Kriterien, die der pflegebedürftige Versicherte erfüllen muss, um den Anspruch geltend zu machen. Dazu gehören:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor.
  • Die Pflege findet zu Hause statt.
  • Die Leistung wird zur Entlastung eines Angehörigen (oder einer vergleichbaren Pflegeperson) oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt.
  • Die Betreuungsleistungen, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sind durch das jeweilige Landesrecht anerkannt.

Der Betrag ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad, und beträgt 125 € monatlich.

Unsere Leistungen nach SGB XI §45a

Betreuung und Unterstützung im Alltag

  • Unterstützung beim Reinigen der Wohnung
  • Unterstützung bei der Wäsche von Textilien und alltäglichen Aufgaben
  • Begleitung zum Einkaufen
  • Hilfestellung beim Kochen
  • Präsenz als soziale  Betreuung, so z.B. bei Spielen, Gesprächen und Handarbeiten

Diese Leistungen sind über die Pflegekasse im Rahmen des bewilligten Betreuungsgeldes abrechenbar.

Leistungen für Selbstzahler

Alle Leistungen können auch außerhalb des SGB XI § 45a bezogen werden.

Reinigungsarbeiten in und um den Haushalt

  • Reinigung nach Hausfrauenart
  • Professionelle Glas- und Rahmenreinigung
  • Gardinenservice /Wäscheservice
  • Treppenreinigung
  • Polstermöbelreinigung
  • Reinigung textiler Bodenbeläge

Hausmeisterdienste

  • Grünanlagenpflege
  • Rasenschnitt
  • Heckenschnitt
  • Straßenreinigung
  • Mülltonnenservice

Die GLG Service- und Immobilienverwaltung Eberswalde GmbH ist ein Unternehmen der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH. Wir arbeiten eng mit der GLG Ambulante Pflege & Service GmbH zusammen.