Online-Meldung einer Arbeitsunfähigkeit

Bitte beachten Sie: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt nicht für Atteste privatversicherter MA, Bescheinigungen zum stationären Aufenthalt bzw. Rehabilitation, AU-bescheinigungen aus dem Ausland, Kind krank. Diese sind im Original einzureichen.
KoS-Meldungen sind im bisherigen Verfahren zu melden.

Bitte beachten Sie: im nachfolgenden Feld "Einrichtung" muss zwingend die Einrichtung, bei der Sie beschäftigt sind, ausgewählt werden, da sonst keine E-Mail versendet wird!

Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit (eAU)

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