Zentrale Patientenaufnahme/ Patientenverwaltung des Krankenhauses

Wir sind Ihre erste Anlaufstelle in unserem Kreiskrankenhaus. Bitte melden Sie sich, sofern Sie einen geplanten Termin haben, immer zuerst bei uns.

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Behandlungsunterlagen. Möchten Sie die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen in Anspruch nehmen (Mitaufnahme einer Begleitperson, wahlärztliche Leistungen/ Chefarztbehandlung), können Sie diese ebenfalls bei uns vereinbaren.

Zudem erhalten Sie bei uns die Telefonkarte, die Sie für die Benutzung Ihres Telefons am Bett benötigen.

Weiterhin finden Sie bei uns die Kasse. Bitte wenden Sie sich daher auch an uns, wenn Sie Zuzahlungen für stationäre Behandlungen oder ambulante Angebote (z.B. Physiotherapie, Logopädie) leisten möchten.

Ob Sie als Patient, Angehöriger oder Besucher zu uns kommen: Bei uns erhalten Sie alle gewünschten Informationen. Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Sie!

Wartemarkengeber/ gemeinsames Wartezimmer

Mit dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten haben wir auch unsere Prozesse für Sie optimiert. Sie finden daher direkt an der Eingangstür unseren Wartemarkengeber mit Aufrufanlage. Dies gewährleistet für Sie kurze Wartezeiten und eine optimale Patientenlenkung.

Bitte wählen Sie zuerst, ob Sie

  • zum Krankenhaus (ambulant sowie stationär)
    oder
  • in die MVZ-Praxis von Frau Dr. Kiss (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)
    oder
  • in die MVZ-Praxis von Hr. Grams (Chirurgie) möchten.

Wählen Sie bitte dann für die Praxen ihr Anliegen:

  • mit Termin (bestellte Patienten)
  • ohne Termin (bitte Notfallsprechstunden nutzen)
  • nur Überweisungsschein, Rezept, Verordnung oder etc. abholen.

Im gemeinsamen Wartezimmer finden Sie große Monitore, auf denen Ihre Wartenummer zum Aufruf erscheint mit dem Hinweis, wo Sie erwartet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Wartenummer für den gesamten Besuch (ganzer Tag) gilt.

Stationäre Aufnahme

Mitzubringen zur stationären Aufnahme:

  • Ein- bzw. Überweisungsschein vom Haus- bzw. Facharzt
  • Versichertenkarte der Krankenkasse (Chipkarte)
  • Beihilfebescheinigungen (soweit zutreffend)
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, -versicherung
  • Beleg zum Pflegegrad
  • ggf. Zuzahlungsbefreiung
  • Adresse und Telefonnummer der Angehörigen
  • soweit vorhanden: (jeweils Kopie zum Verbleib in der Patientenakte)
    • Patientenverfügung
    • Betreuungsurkunde
    • Vorsorgevollmacht
  • aktueller Medikamentenplan
  • Befunde und/ oder Röntgenbilder des Haus- und Facharztes im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung
  • Impf-, Allergie-, Röntgenpass (soweit vorhanden)

Die wichtigsten persönlichen Dinge, die Sie nicht vergessen sollten:

  • Kosmetikartikel, Seife, Zahnpasta, -bürste, ggf. Rasierzeug, Duschbad, Haarwäsche
  • Behälter für Zahnersatz, Kamm, Haarbürste
  • Waschlappen, Handtücher, Taschentücher
  • Nachthemden/Schlafanzug auch zum Wechseln
  • Bade-/Hausmantel, Hausschuhe
  • ggf. Sportanzug

Nicht benötigte Wertgegenstände (z. B. Uhr) und hohe Geldbeträge sollten bei einem Krankenhausaufenthalt besser zu Hause bleiben. Hierfür können wir keine Haftung übernehmen.

Für Notfallpatienten

Unsere Rettungsstelle ist erste Adresse für alle medizinischen Notfälle. Bei einem akuten gesundheitlichen Notfall oder einem Unfall wenden Sie sich bitte immer direkt dorthin. Ihre Aufnahme und Versorgung wird dann von dort gesteuert.

Dringend notwendige Untersuchungen und Behandlungen werden sofort durchgeführt. Die Patientenbehandlung erfolgt nach Einteilung der Behandlungsnotwendigkeit – dem sogenannten Triage-System. Um dies zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis für eventuelle Wartezeiten und etwas Geduld bei Patienten, die nicht unter lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen leiden.

Datenschutz

Ihre persönlichen und medizinischen Daten werden von uns erfasst und gespeichert. Sie können sich darauf verlassen, dass alle diese sensiblen Informationen mit großer Sorgfalt behandelt werden. Selbstverständlich unterliegen diese Daten den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, der ärztlichen Schweigepflicht und dem Sozialgeheimnis.