2. Eingliederungshilfe

Der Bereich der Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Beeinträchtigung zu vermeiden oder die Folgen einer Beeinträchtigung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.

Eine entsprechende Beratung wird im Landkreis Barnim, Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt, Gesundheits- und Sozialdienst angeboten.

Landkreis Barnim
Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt
Gesundheits- und  Sozialdienst
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Telefon: : 03334 2141601
E-Mail: gsd@kvbarnim.de

Landkreis Barnim
Verbraucherschutz – und Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 2141601
E-Mail: spdi@kvbarnim.de

2.1. Aufsuchende Assistenzleistungen (ambulant)

Ambulante aufsuchende Assistenz, ist eine Form der sozialen Teilhabe. Sie bietet Hilfe für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, aber Unterstützung (Assistenz) in verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Die Assistenzleistung findet in der Regel in der eigenen Wohnung oder in einer begleiteten Wohngruppe statt, kann aber auch außerhalb der Wohnung erfolgen, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Das Ziel ist es, den Betroffenen zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Die jeweilige Assistenz orientiert sich an den Bedürfnissen des Einzelnen und wird individuell gestaltet.

Hierbei handelt es sich im generellen um eine stundenweise Begleitung.

2.2. Besondere Wohnformen (stationär)

Für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf gibt es unterschiedliche Wohnformen auch entsprechend des Hilfebedarfes und der Behinderung.

Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit aber auch Leistungen zur Mobilität. Die Eingliederungshilfe soll dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen.

Die Einrichtungen richten sich zumeist konzeptionell nach der Art der Behinderung aus, zum Beispiel: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und Einrichtungen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.