Besuchszeiten
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, gilt seit dem 01.03.2023 folgende Änderung für Besucher.
Als Voraussetzung für einen Besuch im Krankenhaus gilt:
- Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum
Die Regelung gilt bis zum 07.04.2023.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Krankenhausleitung