Besuchszeiten

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, gilt seit dem 01.03.2023 folgende Änderung für Besucher.

Als Voraussetzung für einen Besuch im Krankenhaus gilt:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum

Die Regelung gilt bis zum 07.04.2023.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Krankenhausleitung