Zur InformationKlinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Aufklärungsinformation
- Gabe von Vitamin K nach der Geburt
- Blutuntersuchung Ihres Babys auf Stoffwechselerkrankungen (Neugeborenenscreening)
- Hörtest
- Aufklärung über die Aufsichtspflicht während Ihres stationären Aufenthaltes und Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes
Beurkundung von Geburten
Die Geburt Ihres Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Grundlage für die Geburtsbeurkundung ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Sie als Eltern haben hier die Gelegenheit, den Namen bzw. die Vornamen Ihres Kindes einzutragen.
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:
verheiratete Mütter
- Geburtsurkunden von beiden Elternteilen im Original
- das Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters (Eheurkunde im Original)
- bei einer Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und ggf. eine Kopie des Nationalpasses, eventuell die Geburtsurkunden der Eltern
ledige Mütter
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (wenn vorhanden)
geschiedene Mutter
- eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk
- Scheidungsurteil
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (wenn vorhanden)
verwitwete Mutter
- eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den
- Tod des Ehemannes bzw. das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde
Eine Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Gebührenfreie Urkunden werden für gesetzliche Zwecke (Kindergeld, Elterngeld ...) nur einmal ausgestellt. Die 1. Geburtsurkunde kostet 15 €, jede weitere 7,50 €. Für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist der Personalausweis von beiden Eltern nötig. Eltern erhalten per Einschreiben originale Urkunden und die Geburtsurkunden für das Kind. Wenn die Unterlagen nur per Kuvert in den Briefkasten des Standesamts eingeworfen werden, darf kein Bargeld mit in die Umschläge reinlegt werden!!!
Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 und 13–18 Uhr
Donnerstag 9–12 und 13–16 Uhr
Telefonnummer:
Frau Spiegelberg 03334-64 152
Um Ihnen die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt Eberswalde zu erleichtern, haben wir den freiwilligen Service eingerichtet, dass die Unterlagen, die zur Erstellung einer Geburtsurkunde für Ihr Kind notwendig sind, bereits im Krankenhaus abgegeben werden können. Wir leiten diese dann weiter zum Standesamt.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen bis spätestens zwei Tage nach der Entbindung zu
Frau Gehrke Haus 12, Raum 1
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 13.00–14.00 Uhr
Liebe werdende Eltern, liebe Besucher,
Unser Team der Station 7 und des Kreißsaales ist sehr darum bemüht, Ihnen und Ihren Babys die Anfangszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.
Zu unserem Konzept gehört es, dass die Mütter die Möglichkeit erhalten, sich nach der Geburt gut zu erholen und in Ruhe die ersten Tage mit ihrem Baby verbringen zu können. Daher möchten wir Sie bitten, unsere Besuchszeiten zu beachten und diese auch an Ihre Angehörigen weiterzugeben.
Die Besuchszeiten sind: täglich von 15–18 Uhr.
Gerne können Sie auch mit Ihren Familienangehörigen unseren Besucherraum direkt auf der Station 7 nutzen.
Väter und Geschwisterkinder sind natürlich jederzeit herzlich willkommen!
Um am Tag Ihrer Entlassung unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden die Schwestern der Station Ihnen die geplante Entlasszeit frühzeitig mitteilen. So können Sie Ihre Abholung besser planen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen – sprechen Sie uns gerne an!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!
Ihr Team der Station 7